§1 Grundlage
Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung. Mit dieser Beitragsordnung
werden das zugrundeliegende Beitragsmodell und die Rahmenbedingungen für den
Bezug von Cannabisprodukten vorgegeben. Die Beitragsordnung muss innhaltlich auf die
eigenständige Produktliste verweisen, in der das Sortiment und die zugehörigen Preise
definiert werden.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins.
Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
§2 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedschaft kostet 25€ / Monat. Dieser Betrag wird mit deiner individuellen monatlichen Abnahmemenge verrechnet.
Zusätzlich zum Jahresbeitrag erhebt der Verein für jedes Vollmitglied einen monatlichen Beitrag, dessen Höhe sich nach der Größe des Abnahmepaketes in Höhe von 15, 30 oder 50 Gramm Cannabis richtet.
(3) Das einzelne Gramm wird zwischen 7-12 Euro erhältlich sein, Abhängig von Paket uns jweiliger Sorte.
Einmal im Jahr wird eine Servicegebühr von 30 € erhoben, um Verwaltung und Betrieb des Clubs zu sichern.
Der Jahresbeitrag ist bis zum 3. Werktag des Kalenderjahres und der monatliche Mitgliedsbeitrag bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats zu bezahlen.
§3 Zahlungsarten
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren oder Kontoüberweisung bis zum 3. Werktag des Monats zu zahlen.
Das Vereinskonto wird bei der VR Bank Schenefeld geführt,
IBAN: XXXBIC: HASPDEHHXXX
Bei Beitragsrückständen werden Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro fällig.
Die Vereinsmitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§4 Liefergarantie
Im Rahmen der Liefergarantie wird für jedes Mitglied gemäß seines vorhandenem Guthaben und Zahlungseingängen, eine entsprechende Menge dauerhaft vorgehalten. Diese Maßnahme gewährleistet, dass Mitglieder auch bei Lieferengpässen mit Cannabis frühestmöglich und sicher versorgt werden. Die Auswahl der Sorte erfolgt durch den Verein.
§5 Abgabemengen
Für Mitglieder ab 21 Jahren ist die maximale Abgabemenge von Cannabis auf 25
Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat begrenzt. Für jüngere Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren sind die Regeln strenger, um einen besonderen Schutz zu gewährleisten. Auch für diese Altersgruppe beträgt die tägliche Abgabemenge maximal 25 Gramm. Jedoch ist die monatliche Höchstmenge auf 30 Gramm begrenzt. Zusätzlich dürfen Mitglieder dieser Altersgruppe nur Cannabis Produkte erwerben, die einen maximalen THC-Gehalt von 10 Prozent aufweisen.
§6 Produktliste
Das Cannabis Sortiment und die zugehörigen Preise sind in in einer eigenständigen Produktliste festgelegt. Zur Sicherstellung der Kostendeckung und als Reaktion auf wirtschaftliche Gegebenheiten (z.B. steigende Energiekosten oder Lieferengpässe) ist der Vorstand in Abstimmung mit dem Kassenwart befugt die Produktlist bedarfsgerecht anzupassen. Diese Anpassungen sind notwendig, um ein gesundes Verhältnis von Kosten und Einnahmen zu gewährleisten. Und dem Prinzip einer nicht gewinnorientierten Anbauvereinigung zu entsprechen. Solche Anpassungen der Produkliste bedürfen keiner Zustimmung der Mitglieder, müssen jedoch mindestens einen Monat vor Inkraftteten angekündigt werden.
§6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 16.03. 2025 in Kraft und behält ihre Gültigkeit, bis die Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschließt.